Änderung der Erlasse zur einheitlichen Verpackung in Belgien
Referenz: Königlicher Erlass vom 28. Juli 2025
Offizieller Veröffentlichungshinweis
A. Die Situation
Die belgische Regierung hat den Königlichen Erlass vom 28. Juli 2025 verabschiedet, der die Anforderungen an neutrale Verpackungen auf alle Tabakprodukte ausweitet, nicht mehr nur auf Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak. Die offizielle Begründung lautet, dass große Tabakkonzerne Verpackungen für Zigarillos eingeführt haben, die alten Zigarettenpackungen ähnelten und damit den ursprünglichen Zweck der Regeln zur neutralen Verpackung untergraben hätten.
B. Auswirkungen auf Hersteller von Premium-Handmade-Zigarren
Infolgedessen unterliegen nun auch Premium-Handmade-Zigarren diesen strengen Verpackungsvorschriften. Diese Produkte, die traditionell in Holzkisten, Bündeln oder Tubos verkauft werden und in keiner Weise mit Zigarettenpackungen vergleichbar sind, verlieren ihre authentische und kulturelle Präsentation. Das handwerkliche Segment, das keinerlei Rolle in den Strategien der großen Tabakindustrie gespielt hat, wird so zum unbeabsichtigten Opfer von Regeln, die eigentlich auf Praktiken multinationaler Unternehmen abzielen sollten.
C. Wie dieser Missstand behoben werden könnte
Diese Entwicklung kann als unverhältnismäßig und ungerecht angesehen werden, und es könnte darauf hingewiesen werden, dass:
- Die Begründung (Zigarillo-ähnliche Verpackungen) nicht repräsentativ für Premium-Handmade-Zigarren ist.
- Handgemachte Zigarren ein kulturelles und handwerkliches Produkt sind, das in der Tradition verwurzelt ist und nicht dazu bestimmt oder vermarktet wird, junge Konsumenten anzuziehen.
- Die Regulierung wirksamer und gerechter wäre, wenn sie zwischen massenproduzierten Produkten der großindustriellen Tabakbranche und authentischen, handwerklichen Zigarren unterscheiden würde.
Wir würden uns über Ihre Rückmeldungen zu den obigen Punkten freuen unter info@uicma.org.